Der Weg zu uns
Verordnungen für Ergotherapie und Logopädie
Ihr behandelnder Hausarzt oder Facharzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung für Ihre jeweilige Behandlung. Unsere ambulante Versorgung findet nach individueller Verordnung in unseren räumlich barrierefreien Praxen, in Einrichtungen (wie Kindergärten oder Seniorenheimen) oder auch als Hausbesuch statt.
Willkommen sind alle Kassen- und Privatpatienten.
Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung vor Ort oder telefonisch in der jeweiligen Praxis.
Besonderes: Für einen Informationsaustausch und allgemeine Beratung bieten wir kostenfrei und ohne Anmeldung eine „offene Bürozeit“ an, jeden Donnerstag in Salzbergen und Emsbüren in der Zeit von 11.30 – 12.30 Uhr!
Leistungen für Heilpädagogik
Die heilpädagogische Behandlung findet in unseren Praxisräumen in Emsbüren, bei Bedarf in Salzbergen statt. Mobil arbeiten wir auch in der Familie, im Kindergarten oder in der Schule.
Wir bieten für Sie ein kostenfreies erstes Gespräch zur Einschätzung an. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei uns!
Die Kosten für die heilpädagogische Behandlung nach Antragstellung und Prüfung erfüllter Voraussetzungen übernimmt der örtlich zuständige Landkreis (Sozial- oder Jugendamt) oder die Krankenkasse. Wir helfen Ihnen gern bei dem Antrag. Sprechen Sie uns an!
Die Behandlung ist auch als Privatleistung möglich.
Anträge für die Frühförderung im Emsland liegen in unserer Praxis bereit.
Anträge für die Frühförderung für die Grafschaft Bentheim können
hier (externer Link)
runtergeladen werden.